<!--[-->Verlängerung des Stichtags für COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich bis 30. Juni 2023<!--]-->
Verlängerung des Stichtags für COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich bis 30. Juni 2023
Verordnung vom 30.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. Dezember 2022 verschiebt den Stichtag für die Durchführung von COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich von 31. Dezember 2022 auf 30. Juni 2023.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. Dezember 2022 verschiebt den Stichtag für die Durchführung von COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich von 31. Dezember 2022 auf 30. Juni 2023.

Schwerpunkte

  • Der Stichtag für die Gültigkeit der Testregelungen wird von 31. Dezember 2022 auf 30. Juni 2023 verschoben.
  • Die Änderung stützt sich auf § 742 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
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