<!--[-->Honorarregelung für Ausdrucke des elektronischen Impfpasses (2023)<!--]-->
Honorarregelung für Ausdrucke des elektronischen Impfpasses (2023)
Verordnung vom 30.12.2022

Zusammenfassung

Für das erste und zweite Quartal 2023 erhalten Versicherte monatlich ein Honorar für die Ausstellung eines Impfzertifikats. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2022XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Für das erste und zweite Quartal 2023 erhalten Versicherte monatlich ein Honorar für die Ausstellung eines Impfzertifikats. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Versicherte und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten im ersten und zweiten Quartal 2023 monatlich ein Honorar für die Ausstellung eines maximal einen Impfpasses bzw. -zertifikats.
  • Die geänderte Fassung des § 2 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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