Änderung der Verordnung betreffend die Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken
Änderung der Verordnung betreffend die Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche ApothekenVerordnung vom 12/30/2022
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2022XXVII