Verlängerung der Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch Apotheken bis 30. Juni 2023
Verordnung vom 30.12.2022Zusammenfassung
Die Verordnung zur Verlängerung der Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch öffentliche Apotheken wird geändert: Das Gültigkeitsdatum wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben, und ein neuer Absatz im § 2 legt das Inkrafttreten des ursprünglichen § 1 auf den 1. Jänner 2023 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Verlängerung der Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch öffentliche Apotheken wird geändert: Das Gültigkeitsdatum wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben, und ein neuer Absatz im § 2 legt das Inkrafttreten des ursprünglichen § 1 auf den 1. Jänner 2023 fest.Schwerpunkte
- Das Gültigkeitsdatum für die Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch öffentliche Apotheken wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verlängert.
- Im § 2 wird ein neuer Absatz (2) eingefügt, der festlegt, dass der ursprüngliche § 1 der Verordnung am 1. Jänner 2023 in Kraft tritt.
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