<!--[-->Verlängerung der Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch Apotheken bis 30. Juni 2023<!--]-->
Verlängerung der Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch Apotheken bis 30. Juni 2023
Verordnung vom 30.12.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Verlängerung der Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch öffentliche Apotheken wird geändert: Das Gültigkeitsdatum wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben, und ein neuer Absatz im § 2 legt das Inkrafttreten des ursprünglichen § 1 auf den 1. Jänner 2023 fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Verlängerung der Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch öffentliche Apotheken wird geändert: Das Gültigkeitsdatum wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verschoben, und ein neuer Absatz im § 2 legt das Inkrafttreten des ursprünglichen § 1 auf den 1. Jänner 2023 fest.

Schwerpunkte

  • Das Gültigkeitsdatum für die Abgabe von SARS‑CoV‑2‑Antigentests durch öffentliche Apotheken wird von 31. Dezember 2022 auf den 30. Juni 2023 verlängert.
  • Im § 2 wird ein neuer Absatz (2) eingefügt, der festlegt, dass der ursprüngliche § 1 der Verordnung am 1. Jänner 2023 in Kraft tritt.
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