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Heimarbeitstarif für chemische Erzeugnisse (Gültig ab 01.01.2022)
Verordnung vom 15.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Hausarbeit in der chemischen Industrie fest, inklusive Stückentgelten und einem 10‑prozentigen Zuschlag, gültig ab 1. Jänner 2022.
Bundesministerium für Arbeit2/15/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Hausarbeit in der chemischen Industrie fest, inklusive Stückentgelten und einem 10‑prozentigen Zuschlag, gültig ab 1. Jänner 2022.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und umfasst alle Arbeiten an chemischen Erzeugnissen, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet und basieren auf einem Stundenlohn von 9,07 € (Lohnstufe 3).
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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