Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Hausarbeit in der chemischen Industrie fest, inklusive Stückentgelten und einem 10‑prozentigen Zuschlag, gültig ab 1. Jänner 2022.Bundesministerium für Arbeit2/15/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Hausarbeit in der chemischen Industrie fest, inklusive Stückentgelten und einem 10‑prozentigen Zuschlag, gültig ab 1. Jänner 2022.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und umfasst alle Arbeiten an chemischen Erzeugnissen, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet und basieren auf einem Stundenlohn von 9,07 € (Lohnstufe 3).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.