Novelle zur COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Masken‑, Abstand‑ und 2G‑Nachweispflichten)
Verordnung vom 10.01.2022Zusammenfassung
Die 6. Novelle der COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung führt neue Masken‑ und Abstandspflichten, erweitert die Kontrolle von 2G‑Nachweisen in Betrieben und öffentlichen Bereichen und schafft Ausnahmen für Schwangere sowie die Möglichkeit, bei fehlendem 2G‑Nachweis einen Antigentest zu nutzen. Die Regelungen gelten ab dem 11. Jänner 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/10/2022XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die 6. Novelle der COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung führt neue Masken‑ und Abstandspflichten, erweitert die Kontrolle von 2G‑Nachweisen in Betrieben und öffentlichen Bereichen und schafft Ausnahmen für Schwangere sowie die Möglichkeit, bei fehlendem 2G‑Nachweis einen Antigentest zu nutzen. Die Regelungen gelten ab dem 11. Jänner 2022.Schwerpunkte
- Wird beim Betreten von Betrieben, Arbeitsorten und öffentlichen Verkehrsmitteln kein Mindestabstand eingehalten, muss eine Maske getragen werden.
- Betreiber müssen den 2G‑Nachweis von Kunden bereits beim Eintritt prüfen, besonders beim Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
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