Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 reduziert die Klassengröße auf 180, führt für nicht‑lernende Personen in Schulen und Heimen eine FFP2‑Maskenpflicht ein und regelt, dass Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe MNS und ab der 9. Schulstufe FFP2‑Masken tragen müssen; die Regelungen gelten vom 20. Februar 2022 bis zum Ende des Schuljahres 2021/22.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/17/2022XXVII
Bildung
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 reduziert die Klassengröße auf 180, führt für nicht‑lernende Personen in Schulen und Heimen eine FFP2‑Maskenpflicht ein und regelt, dass Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe MNS und ab der 9. Schulstufe FFP2‑Masken tragen müssen; die Regelungen gelten vom 20. Februar 2022 bis zum Ende des Schuljahres 2021/22.Schwerpunkte
- Die zulässige Schülerzahl pro Klasse wird von 270 auf 180 reduziert, um das Infektionsrisiko zu senken.
- Nach „Risikostufe 3“ wird die Formulierung „ausgenommen § 27“ eingefügt, um bestimmte Ausnahmen zu schaffen.
Dokumente (PDFs)
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