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Erklärung des Kollektivvertrags für das Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesen als Satzung
Verordnung vom 24.02.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesens für das gesamte Bundesland verbindlich. Die Satzung gilt ab dem 1. Februar 2022 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Sektor, mit definierten Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit2/24/2022XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesens für das gesamte Bundesland verbindlich. Die Satzung gilt ab dem 1. Februar 2022 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Sektor, mit definierten Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für das Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesen als Satzung, sodass er im gesamten Bundesland verbindlich ist.
  • Die Satzung gilt für Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Vorarlberg, für alle Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, sofern kein anderer Kollektivvertrag besteht.
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