Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. Jänner 2022 ändert COVID‑19‑Maßnahmen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22, reduziert Unterrichtszeiten, verkürzt Quarantänefristen und legt ein Enddatum bis zum Schuljahresende fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/10/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. Jänner 2022 ändert COVID‑19‑Maßnahmen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22, reduziert Unterrichtszeiten, verkürzt Quarantänefristen und legt ein Enddatum bis zum Schuljahresende fest.Schwerpunkte
- Die maximale tägliche Unterrichtszeit wird von 360 Minuten auf 270 Minuten reduziert.
- Das Inkrafttreten der Bestimmung in § 35a Abs. 1 wird vom 14. Jänner 2022 auf den 26. Februar 2022 verschoben.
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