Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Februar 2022 ändert zahlreiche Regelungen für Schulen, um das COVID‑19‑Risiko zu senken: Maskenpflicht, regelmäßige Testnachweise und differenzierte Schutzmaßnahmen für Schüler*innen und Personal.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/25/2022XXVII
Bildung
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Februar 2022 ändert zahlreiche Regelungen für Schulen, um das COVID‑19‑Risiko zu senken: Maskenpflicht, regelmäßige Testnachweise und differenzierte Schutzmaßnahmen für Schüler*innen und Personal.Schwerpunkte
- Ein ärztliches Attest, das von einem in Österreich oder dem EWR zugelassenen Arzt ausgestellt wird, kann als Nachweis für bestimmte Ausnahmeregelungen dienen.
- Alle Personen, die nicht Schülerinnen oder Schüler sind, müssen in Schulen und Bundes‑Schülerheimen während ihres Aufenthalts eine FFP2‑Maske tragen und einen entsprechenden Nachweis nach § 4 erbringen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.