<!--[-->COVID‑19‑Schulschutz‑Verordnung 2022 – Masken‑ und Testpflicht<!--]-->
COVID‑19‑Schulschutz‑Verordnung 2022 – Masken‑ und Testpflicht
Verordnung vom 25.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Februar 2022 ändert zahlreiche Regelungen für Schulen, um das COVID‑19‑Risiko zu senken: Maskenpflicht, regelmäßige Testnachweise und differenzierte Schutzmaßnahmen für Schüler*innen und Personal.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/25/2022XXVII
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Februar 2022 ändert zahlreiche Regelungen für Schulen, um das COVID‑19‑Risiko zu senken: Maskenpflicht, regelmäßige Testnachweise und differenzierte Schutzmaßnahmen für Schüler*innen und Personal.

Schwerpunkte

  • Ein ärztliches Attest, das von einem in Österreich oder dem EWR zugelassenen Arzt ausgestellt wird, kann als Nachweis für bestimmte Ausnahmeregelungen dienen.
  • Alle Personen, die nicht Schülerinnen oder Schüler sind, müssen in Schulen und Bundes‑Schülerheimen während ihres Aufenthalts eine FFP2‑Maske tragen und einen entsprechenden Nachweis nach § 4 erbringen.
Dokumente (PDFs)
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Polaschek Martin, Dr.

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