6. Novelle zur 4. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung (Korrektur von Datums- und Verweisangaben)
Verordnung vom 25.02.2022Zusammenfassung
Die 6. Novelle zur 4. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung korrigiert Datums- und Verweisangaben in mehreren Paragraphen und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten bestimmter Bestimmungen auf den 26. Februar 2022 festlegt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/25/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 6. Novelle zur 4. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung korrigiert Datums- und Verweisangaben in mehreren Paragraphen und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten bestimmter Bestimmungen auf den 26. Februar 2022 festlegt.Schwerpunkte
- Die Zeichenfolge für die Bundesgesetzblatt‑Nummer in § 20 Abs. 2 Z 1 wird von „BGBl. II Nr. 43/2022“ zu „BGBl. II Nr. 60/2022“ geändert.
- Das Datum „28. Februar“ im Absatz 1 von § 24 wird auf den 4. März korrigiert.
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