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COVID‑19‑Sonderregelungen für Arzneimittel (2022)
Verordnung vom 25.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht in Ausnahmefällen die Nutzung von Arzneimitteln über das Verfallsdatum hinaus, regelt das Antragsverfahren und die Veröffentlichung der Genehmigungen sowie Sondermaßnahmen für medizinischen Sauerstoff bei Engpässen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/25/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht in Ausnahmefällen die Nutzung von Arzneimitteln über das Verfallsdatum hinaus, regelt das Antragsverfahren und die Veröffentlichung der Genehmigungen sowie Sondermaßnahmen für medizinischen Sauerstoff bei Engpässen.

Schwerpunkte

  • Ein Hersteller kann beim BASG beantragen, ein Medikament über das eigentliche Verfallsdatum hinaus in Krankenanstalten zu verwenden, wenn nachweislich kein ausreichender Bedarf gedeckt ist.
  • Der Antrag muss per E‑Mail an das BASG gesendet werden und Angaben zu Name, Arzneimittel, Zulassungs‑ und Chargennummer, Stabilitätsdaten, Verfallsdatum sowie geplanter Abgabedauer enthalten.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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