Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Februar 2022 passt die Regelungen zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer an: Das Datum wird von 28. Februar auf 30. September geändert und ein neuer Absatz tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/25/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Februar 2022 passt die Regelungen zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer an: Das Datum wird von 28. Februar auf 30. September geändert und ein neuer Absatz tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Das Datum in § 2 Abs. 1 wird von „28. Februar“ auf „30. September“ geändert.
- Ein neuer Absatz 5 wird eingefügt und legt fest, dass die Fassung vom BGBl. II Nr. 74/2022 am Tag nach Kundmachung in Kraft tritt (voraussichtlich 2022‑02‑26).
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