<!--[-->Änderung der Kontaktdatenerhebung für Beförderungsunternehmen (2022)<!--]-->
Änderung der Kontaktdatenerhebung für Beförderungsunternehmen (2022)
Verordnung vom 25.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Februar 2022 passt die Regelungen zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer an: Das Datum wird von 28. Februar auf 30. September geändert und ein neuer Absatz tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/25/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Februar 2022 passt die Regelungen zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer an: Das Datum wird von 28. Februar auf 30. September geändert und ein neuer Absatz tritt mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 2 Abs. 1 wird von „28. Februar“ auf „30. September“ geändert.
  • Ein neuer Absatz 5 wird eingefügt und legt fest, dass die Fassung vom BGBl. II Nr. 74/2022 am Tag nach Kundmachung in Kraft tritt (voraussichtlich 2022‑02‑26).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.