<!--[-->Verordnung über finanzielle Ansprüche der Militärangehörigen (2022)<!--]-->
Verordnung über finanzielle Ansprüche der Militärangehörigen (2022)
Verordnung vom 28.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 die finanziellen Ansprüche von Soldaten und Hinterbliebenen nach dem Heeresgebührengesetz fest, inklusive Grundbeträge, Monatsgelder, Dienstgradzulagen und Höchstbeträge für Sonderleistungen.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 die finanziellen Ansprüche von Soldaten und Hinterbliebenen nach dem Heeresgebührengesetz fest, inklusive Grundbeträge, Monatsgelder, Dienstgradzulagen und Höchstbeträge für Sonderleistungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt in § 1 die Höhe verschiedener finanzieller Ansprüche fest, darunter Referenzbeträge, Monatsgelder und Dienstgradzulagen.
  • Monatsgelder werden nach Dienstgrad gestaffelt: Rekruten erhalten ca. 2 077,16 €, Unteroffiziere ca. 2 513,77 € und Offiziere ca. 3 096,30 € pro Monat.
Dokumente (PDFs)
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