Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 die finanziellen Ansprüche von Soldaten und Hinterbliebenen nach dem Heeresgebührengesetz fest, inklusive Grundbeträge, Monatsgelder, Dienstgradzulagen und Höchstbeträge für Sonderleistungen.Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 die finanziellen Ansprüche von Soldaten und Hinterbliebenen nach dem Heeresgebührengesetz fest, inklusive Grundbeträge, Monatsgelder, Dienstgradzulagen und Höchstbeträge für Sonderleistungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt in § 1 die Höhe verschiedener finanzieller Ansprüche fest, darunter Referenzbeträge, Monatsgelder und Dienstgradzulagen.
- Monatsgelder werden nach Dienstgrad gestaffelt: Rekruten erhalten ca. 2 077,16 €, Unteroffiziere ca. 2 513,77 € und Offiziere ca. 3 096,30 € pro Monat.
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