Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2022 den Grundbetrag fest, den Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst erhalten, gestaffelt nach Dienstgrad, und hebt die Vorgängerverordnung von 2021 auf.Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2022 den Grundbetrag fest, den Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst erhalten, gestaffelt nach Dienstgrad, und hebt die Vorgängerverordnung von 2021 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001 und legt damit die gesetzliche Basis für die neuen Grundbeträge fest.
- Für jeden Dienstgrad wird ein fester Betrag definiert, der ab dem 1. Jänner 2022 zu zahlen ist (z. B. Rekrut 1 810,88 €, General 7 553,60 €).
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