Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt drei Grundstücke in Maria Anzbach zum Sperrgebiet Kohlreithberg, legt deren Grenzen im Katasterplan fest und regelt die öffentliche Einsicht der Unterlagen. Sie tritt am 1. März 2022 in Kraft und hebt die alte Verordnung von 1976 auf.Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt drei Grundstücke in Maria Anzbach zum Sperrgebiet Kohlreithberg, legt deren Grenzen im Katasterplan fest und regelt die öffentliche Einsicht der Unterlagen. Sie tritt am 1. März 2022 in Kraft und hebt die alte Verordnung von 1976 auf.Schwerpunkte
- Die Grundstücke Nr. 130/4, 130/9 und 134 in der Gemeinde Maria Anzbach werden zum Sperrgebiet erklärt.
- Die Grenzen des Sperrgebiets werden in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 2 000 mit einer roten Linie gekennzeichnet.
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