<!--[-->Verordnung zur Einrichtung des Sperrgebiets Kohlreithberg<!--]-->
Verordnung zur Einrichtung des Sperrgebiets Kohlreithberg
Verordnung vom 28.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt drei Grundstücke in Maria Anzbach zum Sperrgebiet Kohlreithberg, legt deren Grenzen im Katasterplan fest und regelt die öffentliche Einsicht der Unterlagen. Sie tritt am 1. März 2022 in Kraft und hebt die alte Verordnung von 1976 auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt drei Grundstücke in Maria Anzbach zum Sperrgebiet Kohlreithberg, legt deren Grenzen im Katasterplan fest und regelt die öffentliche Einsicht der Unterlagen. Sie tritt am 1. März 2022 in Kraft und hebt die alte Verordnung von 1976 auf.

Schwerpunkte

  • Die Grundstücke Nr. 130/4, 130/9 und 134 in der Gemeinde Maria Anzbach werden zum Sperrgebiet erklärt.
  • Die Grenzen des Sperrgebiets werden in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 2 000 mit einer roten Linie gekennzeichnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Tanner Klaudia, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Tanner Klaudia, Mag. - 55

ÖVP

Bundesministerin für Landesverteidigung

Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.