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Verordnung über das Sperrgebiet Königswarte
Verordnung vom 28.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt zwei Grundstücke in den Gemeinden Berg und Wolfsthal zum Sperrgebiet "Königswarte" und legt deren Grenzen im Katasterplan fest. Die Unterlagen müssen bei verschiedenen Behörden zur Einsicht bereitgestellt werden, die Regelung tritt am 1. März 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt zwei Grundstücke in den Gemeinden Berg und Wolfsthal zum Sperrgebiet "Königswarte" und legt deren Grenzen im Katasterplan fest. Die Unterlagen müssen bei verschiedenen Behörden zur Einsicht bereitgestellt werden, die Regelung tritt am 1. März 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Grundstücke Nr. 312/106 (KG Berg) und Nr. 1534/8 (KG Wolfsthal) werden zum Sperrgebiet erklärt.
  • Die Grenzen des Sperrgebiets sind im Katasterplan im Maßstab 1 : 500 mit einer roten Linie gekennzeichnet.
Dokumente (PDFs)
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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