<!--[-->Stellungskommissionen‑Verordnung 2022 – Zuständigkeiten der Militärkommandos<!--]-->
Stellungskommissionen‑Verordnung 2022 – Zuständigkeiten der Militärkommandos
Verordnung vom 28.02.2022

Zusammenfassung

Die SteKo‑VO 2022 legt fest, welche Bezirke und Städte der österreichischen Bundesländer von welchen militärischen Stellungskommissionen betreut werden und enthält vorübergehende Ausnahmen für Oberösterreich. Sie tritt am 1. April 2022 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2012.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/28/2022XXVII
Verteidigung
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die SteKo‑VO 2022 legt fest, welche Bezirke und Städte der österreichischen Bundesländer von welchen militärischen Stellungskommissionen betreut werden und enthält vorübergehende Ausnahmen für Oberösterreich. Sie tritt am 1. April 2022 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2012.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Bezirke und Städte jedes Bundeslandes von welcher Stellungskommission bearbeitet werden.
  • Für jedes Bundesland wird ein eigener Ergänzungsbereich definiert, und die jeweiligen politischen Bezirke bzw. Städte werden den zuständigen Stellungskommissionen zugeordnet.
Dokumente (PDFs)
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