<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Sondervorkehrungen in Strafsachen (2022)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Sondervorkehrungen in Strafsachen (2022)
Verordnung vom 28.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/80/II passt die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafsachen an: Sie streicht zwei Absätze, entfernt eine überflüssige Absatzbezeichnung, ändert ein Datum und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Justiz2/28/2022XXVII
Justiz
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/80/II passt die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafsachen an: Sie streicht zwei Absätze, entfernt eine überflüssige Absatzbezeichnung, ändert ein Datum und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten regelt.

Schwerpunkte

  • Die Absätze 1 und 1a des § 5 werden komplett gestrichen, weil sie nicht mehr benötigt werden.
  • Im Absatz 2 von § 5 wird die Bezeichnung „(2)“ entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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