Verordnung zur EU‑Weiten Übermittlung von Wirtschaftseigentümerdaten (WiEReG‑VernetzungsV)
Verordnung vom 28.02.2022Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer in einer XML‑Datei an die EU‑Zentralplattform zu übermitteln; Behörden erhalten bei Abruf zusätzlich Wohnsitze, sofern keine Auskunftssperre besteht. Inkrafttreten war am 1. März 2022.Bundesministerium für Finanzen2/28/2022XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer in einer XML‑Datei an die EU‑Zentralplattform zu übermitteln; Behörden erhalten bei Abruf zusätzlich Wohnsitze, sofern keine Auskunftssperre besteht. Inkrafttreten war am 1. März 2022.Schwerpunkte
- Unternehmen müssen bei Abruf von Daten aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer eine XML‑Datei an die zentrale EU‑Plattform übermitteln.
- Die XML‑Datei muss Angaben zum Rechtsträger, zu den wirtschaftlichen Eigentümern und zu den obersten Rechtsträgern enthalten.
Dokumente (PDFs)
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