<!--[-->Verordnung zur EU‑Weiten Übermittlung von Wirtschaftseigentümerdaten (WiEReG‑VernetzungsV)<!--]-->
Verordnung zur EU‑Weiten Übermittlung von Wirtschaftseigentümerdaten (WiEReG‑VernetzungsV)
Verordnung vom 28.02.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer in einer XML‑Datei an die EU‑Zentralplattform zu übermitteln; Behörden erhalten bei Abruf zusätzlich Wohnsitze, sofern keine Auskunftssperre besteht. Inkrafttreten war am 1. März 2022.
Bundesministerium für Finanzen2/28/2022XXVII
Finanzwesen
Datenschutz
EU‑Kooperation
Geldwäschebekämpfung

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer in einer XML‑Datei an die EU‑Zentralplattform zu übermitteln; Behörden erhalten bei Abruf zusätzlich Wohnsitze, sofern keine Auskunftssperre besteht. Inkrafttreten war am 1. März 2022.

Schwerpunkte

  • Unternehmen müssen bei Abruf von Daten aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer eine XML‑Datei an die zentrale EU‑Plattform übermitteln.
  • Die XML‑Datei muss Angaben zum Rechtsträger, zu den wirtschaftlichen Eigentümern und zu den obersten Rechtsträgern enthalten.
Dokumente (PDFs)
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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