Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 ändert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres: Sie ersetzt das Wort „Allgemeines“ durch „Anwendungsbereich“, fügt neue Abschnitte zu Aufnahmeverfahren, Testmethoden und Punktesystem ein und präzisiert Vorgaben zu psychologischen Tests, sportmotorischen Tests sowie Tätowierungen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2022.Bundesministerium für Inneres3/1/2022XXVII
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Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 ändert die Eignungsprüfungsverordnung – Inneres: Sie ersetzt das Wort „Allgemeines“ durch „Anwendungsbereich“, fügt neue Abschnitte zu Aufnahmeverfahren, Testmethoden und Punktesystem ein und präzisiert Vorgaben zu psychologischen Tests, sportmotorischen Tests sowie Tätowierungen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2022.Schwerpunkte
- Die Überschrift des ersten Abschnitts wird von „Allgemeines“ zu „Anwendungsbereich“ geändert, um den Geltungsbereich klarer zu kennzeichnen.
- Ein neuer zweiter Abschnitt „Allgemeines und Aufnahmeverfahren“ wird nach § 1 eingefügt und definiert grundlegende Verfahrensschritte.
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