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COVID‑19‑Basismaßnahmen: Masken‑ und Nachweisregelungen (März 2022)
Verordnung vom 03.03.2022

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung legt Masken‑ und Nachweispflichten fest, verlangt COVID‑19‑Beauftragte in vielen Einrichtungen und definiert Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/3/2022XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung legt Masken‑ und Nachweispflichten fest, verlangt COVID‑19‑Beauftragte in vielen Einrichtungen und definiert Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.

Schwerpunkte

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Räumen und vielen Kundenbereichen ist das Tragen einer FFP2‑Maske verpflichtend.
  • Personen, die ein Gebäude betreten wollen, müssen einen gültigen COVID‑19‑Nachweis (Impfung, Genesung oder aktueller Test) vorlegen.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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