Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung legt Masken‑ und Nachweispflichten fest, verlangt COVID‑19‑Beauftragte in vielen Einrichtungen und definiert Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/3/2022XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung legt Masken‑ und Nachweispflichten fest, verlangt COVID‑19‑Beauftragte in vielen Einrichtungen und definiert Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.Schwerpunkte
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Räumen und vielen Kundenbereichen ist das Tragen einer FFP2‑Maske verpflichtend.
- Personen, die ein Gebäude betreten wollen, müssen einen gültigen COVID‑19‑Nachweis (Impfung, Genesung oder aktueller Test) vorlegen.
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