Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Netzbetreiber, bis Ende 2024 mindestens 95 % ihrer Anschlussstellen mit intelligenten Messgeräten auszustatten und legt Fristen sowie Berichtspflichten für Betreiber fest, die das Ziel nicht erreichen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/13/2022XXVII
Energie
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Netzbetreiber, bis Ende 2024 mindestens 95 % ihrer Anschlussstellen mit intelligenten Messgeräten auszustatten und legt Fristen sowie Berichtspflichten für Betreiber fest, die das Ziel nicht erreichen.Schwerpunkte
- Netzbetreiber müssen bis Ende 2024 mindestens 95 % aller an ihr Netz angeschlossenen Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten ausstatten; dabei ist eine leitungsgebundene Datenübertragung zu bevorzugen.
- Netzbetreiber, die bis Ende 2022 weniger als 40 % ihrer Anschlussstellen ausgerüstet haben, müssen eine begründete Stellungnahme an die E‑Control senden; die Behörde veröffentlicht anschließend eine Liste der rückständigen Betreiber.
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