<!--[-->Verordnung zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung im Schartnerkogeltunnel (A 9) 2022<!--]-->
Verordnung zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung im Schartnerkogeltunnel (A 9) 2022
Verordnung vom 11.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt im Schartnerkogeltunnel zwei Messstrecken fest, auf denen die durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit mit Kamerasystemen überwacht wird. Beginn und Ende der Messstrecke müssen angekündigt werden.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/11/2022XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt im Schartnerkogeltunnel zwei Messstrecken fest, auf denen die durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit mit Kamerasystemen überwacht wird. Beginn und Ende der Messstrecke müssen angekündigt werden.

Schwerpunkte

  • Auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (§ 98a Abs. 1) wird eine neue Messstrecke im Schartnerkogeltunnel eingerichtet.
  • Die Messstrecke in Fahrtrichtung Spielfeld erstreckt sich von km 162,575 bis km 163,795.
Dokumente (PDFs)
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