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Änderung der Asylgesetz‑Durchführungsverordnung 2005 – neue Karten und Ausweise
Verordnung vom 11.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 11. März 2022 ändert das Asylgesetz‑Durchführungsverordnung 2005: Sie passt Überschriften an, führt neue Karten und einen Ausweis für Vertriebene ein und legt das Inkrafttreten fest.
Bundesministerium für Inneres3/11/2022XXVII
Einwanderung
Sozialpolitik
Menschenrechte

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 11. März 2022 ändert das Asylgesetz‑Durchführungsverordnung 2005: Sie passt Überschriften an, führt neue Karten und einen Ausweis für Vertriebene ein und legt das Inkrafttreten fest.

Schwerpunkte

  • Die Überschrift des ersten Abschnitts wird zu „Asylverfahren und Karten für Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene“ geändert.
  • Die Überschrift von § 2 wird zu „Verfahrenskarte, Aufenthaltsberechtigungskarte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte, Karte für Asylberechtigte und Aufenthaltsrecht für Vertriebene gemäß § 62 AsylG‑2005“ angepasst.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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