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Einführung des Ausbildungsberufs Bahnreise‑ und Mobilitätsservice
Verordnung vom 11.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den Lehrberuf „Bahnreise‑ und Mobilitätsservice“ ein, legt eine dreieinhalbjährige Ausbildung mit Eintritt bis 30. Juni 2026 fest und definiert umfassende Kompetenzen von Sicherheits‑Zugbegleitung bis digitales Arbeiten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/11/2022XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den Lehrberuf „Bahnreise‑ und Mobilitätsservice“ ein, legt eine dreieinhalbjährige Ausbildung mit Eintritt bis 30. Juni 2026 fest und definiert umfassende Kompetenzen von Sicherheits‑Zugbegleitung bis digitales Arbeiten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf „Bahnreise‑ und Mobilitätsservice“ wird eingeführt, der eine dreieinhalbjährige Ausbildung vorsieht.
  • Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 30. Juni 2026 möglich.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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