Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung zum Berufsfotografen, definiert die Lehrzeit, Kompetenzen und Prüfungen und legt verschiedene Inkrafttretensdaten fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/11/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung zum Berufsfotografen, definiert die Lehrzeit, Kompetenzen und Prüfungen und legt verschiedene Inkrafttretensdaten fest.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Berufsfotografie wird mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
- Auszubildende erwerben Kompetenzen in Fotografie, Kundenberatung, Qualitäts‑ und Sicherheitsmanagement sowie im sicheren Umgang mit Daten.
Dokumente (PDFs)
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