<!--[-->Öffentliche Einsicht in Beschlüsse zur Mikroorganismen‑Hinterlegung für Patentverfahren<!--]-->
Öffentliche Einsicht in Beschlüsse zur Mikroorganismen‑Hinterlegung für Patentverfahren
Verordnung vom 24.01.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 24 Jänner 2023 macht Beschlüsse zur Hinterlegung von Mikroorganismen für Patentverfahren öffentlich einsehbar im Patentamt, um mehr Transparenz zu schaffen.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten1/24/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Die Verordnung von 24 Jänner 2023 macht Beschlüsse zur Hinterlegung von Mikroorganismen für Patentverfahren öffentlich einsehbar im Patentamt, um mehr Transparenz zu schaffen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzblattgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Kundmachung von Änderungen bildet.
  • Beschlüsse aus dem Jahr 2002 (Änderung der Regel 13) und aus dem Jahr 2022 (Änderung der Regel 11) werden in die Bibliothek des Österreichischen Patentamtes gestellt, damit sie öffentlich einsehbar sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M. © Parlamentsdirektion

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.