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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Januar 2023)
Verordnung vom 13.01.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Januar 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Die Sätze variieren je nach Dienstort zwischen 1 % und 65 %.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten1/13/2023XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Januar 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Die Sätze variieren je nach Dienstort zwischen 1 % und 65 %.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Januar 2023 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland berechnet wird.
  • Die Sätze variieren je nach Dienstort stark – von 1 % (z. B. Lyon, Rom) bis zu 65 % (z. B. Mostar, Singapur).
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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