<!--[-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung Verordnung vom 4/21/2023
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Industrie
Arbeitsrecht
Gewerbe und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest. Sie definiert Arbeitszeiten, Stücklöhne (10,21 €/Std., 12,87 €/Std. für Holzbetriebe) und einen Zuschlag von 10 % bzw. 20 % bei eigenem Werkzeug. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2023.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und betrifft alle Aufträge zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Für jede Bürstenart sind konkrete Arbeitszeiten festgelegt (z. B. Glanzbürsten über 3 mm Bohrung: 161 Minuten), die als Grundlage für die Berechnung der Stückentgelte dienen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr.

Kocher Martin, Mag. Dr.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.