Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Entgelt (Stundenlohn 10,21 €) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Entgelt (Stundenlohn 10,21 €) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2023.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet, für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind, und für alle Auftraggeberinnen und -geber, die Heimarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 10,21 € berechnet.
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