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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.05.2023)
Verordnung vom 21.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Entgelt (Stundenlohn 10,21 €) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2023.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Entgelt (Stundenlohn 10,21 €) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2023.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet, für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind, und für alle Auftraggeberinnen und -geber, die Heimarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 10,21 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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