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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Herstellung & Bearbeitung (2023)
Verordnung vom 21.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel in Österreich. Sie legt Stückentgelte von 10,41 € bzw. 8,90 € pro Stunde fest, ergänzt um einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils 8 % und tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel in Österreich. Sie legt Stückentgelte von 10,41 € bzw. 8,90 € pro Stunde fest, ergänzt um einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils 8 % und tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel, sowohl in qualifizierter als auch in nicht‑qualifizierter Form.
  • Für qualifizierte Heimarbeitsleistungen wird ein Stückentgelt zugrunde gelegt, das einem Stundenlohn von 10,41 € entspricht.
Dokumente (PDFs)
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