Zusammenfassung
Die Verordnung definiert einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel in Österreich. Sie legt Stückentgelte von 10,41 € bzw. 8,90 € pro Stunde fest, ergänzt um einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils 8 % und tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel in Österreich. Sie legt Stückentgelte von 10,41 € bzw. 8,90 € pro Stunde fest, ergänzt um einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils 8 % und tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel, sowohl in qualifizierter als auch in nicht‑qualifizierter Form.
- Für qualifizierte Heimarbeitsleistungen wird ein Stückentgelt zugrunde gelegt, das einem Stundenlohn von 10,41 € entspricht.
Dokumente (PDFs)
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