Erweiterung der Rezeptpflichtverordnung um neue Human‑ und Veterinärarzneimittel
Verordnung vom 21.04.2023Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 ergänzt die Anlagen A und B der Rezeptpflichtverordnung um zahlreiche neue Human‑ und Veterinärarzneimittel sowie um Ausnahmeregelungen für bestimmte Präparate.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/21/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 ergänzt die Anlagen A und B der Rezeptpflichtverordnung um zahlreiche neue Human‑ und Veterinärarzneimittel sowie um Ausnahmeregelungen für bestimmte Präparate.Schwerpunkte
- Die Liste der Humanarzneimittel (Anlage A‑Teil 1) wird um Zytostatika und antineoplastische Wirkstoffe erweitert.
- In Anlage A‑Teil 2 werden zahlreiche neue Wirkstoffe aufgenommen, darunter Angiotensin‑II‑Blocker, verschiedene Kinase‑Inhibitoren und weitere onkologische Medikamente.
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