<!--[-->Änderung der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen – Einschränkung des Alleinverdienerabsetzbetrags bei behinderten Partnern<!--]-->
Änderung der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen – Einschränkung des Alleinverdienerabsetzbetrags bei behinderten Partnern
Verordnung vom 13.01.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelung zu außergewöhnlichen Belastungen und schließt den Alleinverdienerabsetzbetrag aus, wenn der behinderte Partner ein Einkommen unter dem Höchstbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 hat.
Bundesministerium für Finanzen1/13/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelung zu außergewöhnlichen Belastungen und schließt den Alleinverdienerabsetzbetrag aus, wenn der behinderte Partner ein Einkommen unter dem Höchstbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 hat.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert die Regelungen zu außergewöhnlichen Belastungen im Einkommensteuergesetz.
  • Sie schließt den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag aus, wenn der (Ehe‑)Partner wegen einer Behinderung nur ein geringes Einkommen hat.
Dokumente (PDFs)
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