Verordnung zu Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete 2024‑2026
Verordnung vom 21.04.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Prüfungstermine für zentrale Abschlussprüfungen in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26 fest und regelt deren Gültigkeitszeitraum von April 2023 bis Januar 2026.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/21/2023XXVII
Bildung
Schulwesen
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Prüfungstermine für zentrale Abschlussprüfungen in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26 fest und regelt deren Gültigkeitszeitraum von April 2023 bis Januar 2026.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Geltungsbereich: Sie regelt die Termine für Reife‑, Diplom‑ und Berufsreifeprüfungen sowie für externe Prüfungen in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26.
- Für jedes Prüfungsfach werden drei Termine festgelegt – ein Haupttermin, ein Herbsttermin und ein Wintertermin – die für das jeweilige Schuljahr gelten.
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