Grundausbildung für Bedienstete im Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft
Verordnung vom 21.04.2023Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung legt fest, welche Bediensteten des Ministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen, welche Inhalte diese Ausbildung hat und wie Prüfungen sowie Jobrotation organisiert sind.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft4/21/2023XXVII
Bildung
Personalwesen
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung legt fest, welche Bediensteten des Ministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen, welche Inhalte diese Ausbildung hat und wie Prüfungen sowie Jobrotation organisiert sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des Ressortbereiches, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder dem Beamten‑Dienstrechtsgesetz 1979 zur Grundausbildung verpflichtet sind.
- Ziel der Grundausbildung ist die Vermittlung von fachlichen, sozialen und methodischen Grund‑ und Übersichtskenntnissen, die für den jeweiligen Aufgabenbereich nötig sind.
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