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Änderung der Bautechnischen‑Assistenz‑Ausbildungsordnung 2023
Verordnung vom 24.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 24. April 2023 ändert die Bautechnische‑Assistenz‑Ausbildungsordnung: Sie streicht das Wort „als Ausbildungsversuch“ in § 1 Abs. 1, hebt § 1 Abs. 2 auf und benennt den bisherigen Absatz 3 zu Absatz 2 um, sowie hebt § 11 auf und verlegt den Inhalt von § 12 nach § 11.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 24. April 2023 ändert die Bautechnische‑Assistenz‑Ausbildungsordnung: Sie streicht das Wort „als Ausbildungsversuch“ in § 1 Abs. 1, hebt § 1 Abs. 2 auf und benennt den bisherigen Absatz 3 zu Absatz 2 um, sowie hebt § 11 auf und verlegt den Inhalt von § 12 nach § 11.

Schwerpunkte

  • In § 1 Absatz 1 wird die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
  • Der bisherige § 1 Absatz 2 entfällt vollständig; der vorherige Absatz 3 wird zum neuen Absatz 2 umbenannt.
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