Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat die Einzelhandel‑Ausbildungsordnung geändert: Der Unterabschnitt 2 b von § 1 entfällt, § 12 wird gestrichen und der bisherige § 13 wird zu § 12 umbenannt.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat die Einzelhandel‑Ausbildungsordnung geändert: Der Unterabschnitt 2 b von § 1 entfällt, § 12 wird gestrichen und der bisherige § 13 wird zu § 12 umbenannt.Schwerpunkte
- Der Unterabschnitt 2 b des ersten Paragraphen der Einzelhandel‑Ausbildungsordnung wird gestrichen.
- Der gesamte Paragraph 12 wird aus der Ausbildungsordnung entfernt.
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