<!--[-->Änderung der Ausbildungsordnung für Medienfachleute (2023)<!--]-->
Änderung der Ausbildungsordnung für Medienfachleute (2023)
Verordnung vom 24.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 streicht die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ in § 1 Abs. 1, hebt § 1 Abs. 2 auf und nummeriert die alten Absätze 3‑6 neu. Außerdem entfällt § 12 samt Überschrift; der alte § 13 wird zur neuen § 12.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 streicht die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ in § 1 Abs. 1, hebt § 1 Abs. 2 auf und nummeriert die alten Absätze 3‑6 neu. Außerdem entfällt § 12 samt Überschrift; der alte § 13 wird zur neuen § 12.

Schwerpunkte

  • In § 1 Abs. 1 wird die Formulierung „als Ausbildungsversuch“ gestrichen, um die rechtliche Klarheit zu erhöhen.
  • Der gesamte Absatz § 1 Abs. 2 wird aufgehoben.
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