Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 streicht die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ in § 1 Abs. 1, hebt § 1 Abs. 2 auf und nummeriert die alten Absätze 3‑6 neu. Außerdem entfällt § 12 samt Überschrift; der alte § 13 wird zur neuen § 12.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 streicht die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ in § 1 Abs. 1, hebt § 1 Abs. 2 auf und nummeriert die alten Absätze 3‑6 neu. Außerdem entfällt § 12 samt Überschrift; der alte § 13 wird zur neuen § 12.Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 1 wird die Formulierung „als Ausbildungsversuch“ gestrichen, um die rechtliche Klarheit zu erhöhen.
- Der gesamte Absatz § 1 Abs. 2 wird aufgehoben.
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