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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Pharmatechnologie
Verordnung vom 24.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Pharmatechnologie wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  • Ausgebildete Fachkräfte erwerben Kompetenzen in den Bereichen Pharmatechnologie, GMP, Qualitätsmanagement und digitalem Arbeiten.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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