Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/24/2023XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Pharmatechnologie wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
- Ausgebildete Fachkräfte erwerben Kompetenzen in den Bereichen Pharmatechnologie, GMP, Qualitätsmanagement und digitalem Arbeiten.
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