Zusammenfassung
Die LF‑AStV legt einheitliche Sicherheits‑ und Gesundheitsstandards für Arbeitsstätten in der Land‑ und Forstwirtschaft fest – von Verkehrswegen über Belüftung bis zu Brandschutz und Barrierefreiheit. Sie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/26/2023XXVII
Bauwesen
Gesundheit
Brandschutz
Arbeitsschutz
Barrierefreiheit
Zusammenfassung
Die LF‑AStV legt einheitliche Sicherheits‑ und Gesundheitsstandards für Arbeitsstätten in der Land‑ und Forstwirtschaft fest – von Verkehrswegen über Belüftung bis zu Brandschutz und Barrierefreiheit. Sie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Arbeitsstätten in der Land‑ und Forstwirtschaft, sowohl in Gebäuden als auch im Freien, sofern die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich auf Gebäude beschränkt sind.
- Verkehrswege müssen mindestens 1 m breit sein (ohne Fahrzeugverkehr) bzw. 0,6 m bei Fahrzeugverkehr, gut beleuchtet und frei von Hindernissen sein.
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