Zusammenfassung
Die LF‑BRWO regelt die Durchführung von Betriebsrats‑ und Zentralbetriebsratswahlen in land‑ und forstwirtschaftlichen Betrieben, legt Wahlfristen, Mitgliederzahlen und das Verfahren für persönliche sowie briefliche Stimmabgabe fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/26/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die LF‑BRWO regelt die Durchführung von Betriebsrats‑ und Zentralbetriebsratswahlen in land‑ und forstwirtschaftlichen Betrieben, legt Wahlfristen, Mitgliederzahlen und das Verfahren für persönliche sowie briefliche Stimmabgabe fest.Schwerpunkte
- Ein Betriebsrat muss in jedem landwirtschaftlichen Betrieb gewählt werden, in dem dauerhaft mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.
- Die Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Beschäftigtenzahl (z. B. 5–9 Arbeitnehmer → 1 Mitglied, 10–19 → 2 Mitglieder usw.).
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