<!--[-->Land‑ und Forstwirtschaftliche Betriebsrats‑Wahlordnung 2023<!--]-->
Land‑ und Forstwirtschaftliche Betriebsrats‑Wahlordnung 2023
Verordnung vom 26.04.2023

Zusammenfassung

Die LF‑BRWO regelt die Durchführung von Betriebsrats‑ und Zentralbetriebsratswahlen in land‑ und forstwirtschaftlichen Betrieben, legt Wahlfristen, Mitgliederzahlen und das Verfahren für persönliche sowie briefliche Stimmabgabe fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/26/2023XXVII
Bodenreform
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die LF‑BRWO regelt die Durchführung von Betriebsrats‑ und Zentralbetriebsratswahlen in land‑ und forstwirtschaftlichen Betrieben, legt Wahlfristen, Mitgliederzahlen und das Verfahren für persönliche sowie briefliche Stimmabgabe fest.

Schwerpunkte

  • Ein Betriebsrat muss in jedem landwirtschaftlichen Betrieb gewählt werden, in dem dauerhaft mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.
  • Die Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Beschäftigtenzahl (z. B. 5–9 Arbeitnehmer → 1 Mitglied, 10–19 → 2 Mitglieder usw.).
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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