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Land‑ und forstwirtschaftliche Betriebsratsfonds‑Verordnung (LF‑BRF‑VO)
Verordnung vom 26.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Finanzierung, Verwaltung und Auflösung von Betriebsrats‑ und Zentralbetriebsratsfonds in der Land‑ und Forstwirtschaft. Sie legt Umlagehöhen fest, definiert Wahl- und Kontrollverfahren und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Juni 2023.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/26/2023XXVII
Betriebsrat
Finanzierung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Finanzierung, Verwaltung und Auflösung von Betriebsrats‑ und Zentralbetriebsratsfonds in der Land‑ und Forstwirtschaft. Sie legt Umlagehöhen fest, definiert Wahl- und Kontrollverfahren und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Juni 2023.

Schwerpunkte

  • Der Betriebsrat kann eine Umlage von höchstens einem halben Prozent des Bruttoarbeitsentgelts beschließen, um die Kosten seiner Geschäftsführung und betriebliche Wohlfahrtsmaßnahmen zu finanzieren.
  • Für den Zentralbetriebsrat kann zusätzlich eine Zentralbetriebsrats‑Umlage von bis zu 25 % der bereits erhobenen Betriebsratsumlage beschlossen werden.
Dokumente (PDFs)
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