Novelle der Ärzt:innen‑Ausbildungsordnung 2015 – Rückwirkende Änderungen 2023
Verordnung vom 27.04.2023Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. April 2023 ändert die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015: § 12 wird gestrichen, Ziffern im § 1 werden neu nummeriert, Facharztausbildungszeiten werden bis zu 24 Monate festgelegt, und mehrere Absätze werden umbenannt oder entfernt. Alle Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2023.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/27/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. April 2023 ändert die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015: § 12 wird gestrichen, Ziffern im § 1 werden neu nummeriert, Facharztausbildungszeiten werden bis zu 24 Monate festgelegt, und mehrere Absätze werden umbenannt oder entfernt. Alle Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2023.Schwerpunkte
- Der Paragraph 12 sowie seine Überschrift werden komplett gestrichen und entfallen im Inhaltsverzeichnis.
- Im ersten Absatz von § 1 wird Ziffer 3 gestrichen und Ziffer 4 erhält die neue Bezeichnung „3“.
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