Automatisierte Datenübermittlung von Lehrlingsstellen an das Finanzamt (ab 16. Januar 2023)
Verordnung vom 13.01.2023Zusammenfassung
Ab 16.01.2023 müssen Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer monatlich bestimmte Daten über einen Register‑ und Systemverbund an das Finanzamt übermitteln.Bundesministerium für Finanzen1/13/2023XXVII
Finanzwesen
Berufsausbildung
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Zusammenfassung
Ab 16.01.2023 müssen Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer monatlich bestimmte Daten über einen Register‑ und Systemverbund an das Finanzamt übermitteln.Schwerpunkte
- Die automatisierte Datenübermittlung beginnt am 16.01.2023.
- Monatlich werden die in § 46a Abs. 2 Z 6 lit. a‑d genannten Daten von den Lehrlingsstellen an das Finanzamt übermittelt.
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