Pyrotechnik‑Lagerverordnung 2023 – Sicherheit beim Lagern von Feuerwerkskörpern
Verordnung vom 27.04.2023Zusammenfassung
Die Pyrotechnik‑Lagerverordnung 2023 legt fest, wie pyrotechnische Gegenstände in Betrieben und temporären Einrichtungen sicher zu lagern sind. Sie definiert zulässige Mengen, geeignete Lagerorte, Brandschutzzonen und Abstandsvorschriften sowie Sonderregelungen für kleine Lagermengen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/27/2023XXVII
Industrie
Gewerbeaufsicht
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Pyrotechnik‑Lagerverordnung 2023 legt fest, wie pyrotechnische Gegenstände in Betrieben und temporären Einrichtungen sicher zu lagern sind. Sie definiert zulässige Mengen, geeignete Lagerorte, Brandschutzzonen und Abstandsvorschriften sowie Sonderregelungen für kleine Lagermengen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in gewerblichen Anlagen und temporären Einrichtungen bis zu einer Gesamtmenge von 10 000 kg NEM, ausgenommen Produktionsstätten für pyrotechnische Produkte.
- Lagerungen müssen in geeigneten Lagerräumen, -containern oder -gebäuden erfolgen, die aus nicht brennbaren Materialien bestehen und über ausreichende Brandschutz‑ und Sicherheitseinrichtungen verfügen.
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