Zusammenfassung
Die Verordnung legt gestufte Gebühren für Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg fest, abhängig vom Wert des Vorgangs, halbiert die Gebühr bei mehreren Unterschriften und hebt die Gebühren bei Grundbuchsachen bis 140 Euro auf. Sie gilt ab dem 1. Mai 2023 und ersetzt die Regelung von 2002.Bundesministerium für Justiz4/27/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt gestufte Gebühren für Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg fest, abhängig vom Wert des Vorgangs, halbiert die Gebühr bei mehreren Unterschriften und hebt die Gebühren bei Grundbuchsachen bis 140 Euro auf. Sie gilt ab dem 1. Mai 2023 und ersetzt die Regelung von 2002.Schwerpunkte
- Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift werden gestaffelt nach dem Wert des Vorgangs.
- Für jede weitere Unterschrift auf derselben Urkunde wird die Gebühr halbiert.
Dokumente (PDFs)
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