Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert das Klimaticket‑Gesetz: Sie stärkt Verbraucherrechte bei AGB‑Änderungen, führt ein Spezial‑Ticket für Menschen mit Behinderung ein, legt digitale und physische Ticketregeln fest und verlagert die Haftung vollständig auf die Verkehrsunternehmen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/28/2023XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert das Klimaticket‑Gesetz: Sie stärkt Verbraucherrechte bei AGB‑Änderungen, führt ein Spezial‑Ticket für Menschen mit Behinderung ein, legt digitale und physische Ticketregeln fest und verlagert die Haftung vollständig auf die Verkehrsunternehmen.Schwerpunkte
- Bei geplanten Änderungen der Geschäftsbedingungen erhalten Kunden mindestens zwei Monate schriftliche Vorabinformation und können das Ticket kostenfrei kündigen, wenn sie nicht widersprechen.
- Die Formulierung "und einem Tag" wird in den AGB korrigiert, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.