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Änderung der Klimaticket‑Verordnung 2023
Verordnung vom 28.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 ändert das Klimaticket‑Gesetz: Sie stärkt Verbraucherrechte bei AGB‑Änderungen, führt ein Spezial‑Ticket für Menschen mit Behinderung ein, legt digitale und physische Ticketregeln fest und verlagert die Haftung vollständig auf die Verkehrsunternehmen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/28/2023XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 ändert das Klimaticket‑Gesetz: Sie stärkt Verbraucherrechte bei AGB‑Änderungen, führt ein Spezial‑Ticket für Menschen mit Behinderung ein, legt digitale und physische Ticketregeln fest und verlagert die Haftung vollständig auf die Verkehrsunternehmen.

Schwerpunkte

  • Bei geplanten Änderungen der Geschäftsbedingungen erhalten Kunden mindestens zwei Monate schriftliche Vorabinformation und können das Ticket kostenfrei kündigen, wenn sie nicht widersprechen.
  • Die Formulierung "und einem Tag" wird in den AGB korrigiert, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


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