Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2022/23 wird umfassend geändert: zahlreiche Vorgaben werden gestrichen, ein neuer Absatz wird eingefügt und die Änderungen treten am 30. April bzw. 30. Juni 2023 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/28/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2022/23 wird umfassend geändert: zahlreiche Vorgaben werden gestrichen, ein neuer Absatz wird eingefügt und die Änderungen treten am 30. April bzw. 30. Juni 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Mehrere bestehende Bestimmungen (z. B. § 3 Z 3 & 4, § 6 Abs. 1 Z 2 & 3, § 10 Abs. 2) werden aufgehoben, weil sie nicht mehr benötigt werden.
- Ein neuer Absatz (2) wird in § 16 eingefügt, um weitere Regelungen zu ermöglichen.
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