Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 hebt alle unbefristeten Genehmigungen zum Bau und Betrieb von Funkanlagen auf. Die Aufhebung erfolgt je nach Erteilungsjahr gestaffelt, während Amateurfunk‑Lizenzen ausgenommen bleiben. Die Regelung selbst läuft am 01. Jänner 2029 aus.Bundesministerium für Finanzen5/8/2023XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 hebt alle unbefristeten Genehmigungen zum Bau und Betrieb von Funkanlagen auf. Die Aufhebung erfolgt je nach Erteilungsjahr gestaffelt, während Amateurfunk‑Lizenzen ausgenommen bleiben. Die Regelung selbst läuft am 01. Jänner 2029 aus.Schwerpunkte
- Alle unbefristeten Genehmigungen für Funkanlagen verlieren mit Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem sie erteilt wurden, ihre Gültigkeit.
- Die Streichung erfolgt gestaffelt: Vor 01.01.1985 im Jahr 2025, 01.01.1985‑31.12.1989 im Jahr 2026, 01.01.1990‑31.12.1994 im Jahr 2027 und ab 01.01.1995 im Jahr 2028.
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