<!--[-->Außerkraftsetzung unbefristeter Funkanlagen‑Bewilligungen<!--]-->
Außerkraftsetzung unbefristeter Funkanlagen‑Bewilligungen
Verordnung vom 08.05.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 hebt alle unbefristeten Genehmigungen zum Bau und Betrieb von Funkanlagen auf. Die Aufhebung erfolgt je nach Erteilungsjahr gestaffelt, während Amateurfunk‑Lizenzen ausgenommen bleiben. Die Regelung selbst läuft am 01. Jänner 2029 aus.
Bundesministerium für Finanzen5/8/2023XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 hebt alle unbefristeten Genehmigungen zum Bau und Betrieb von Funkanlagen auf. Die Aufhebung erfolgt je nach Erteilungsjahr gestaffelt, während Amateurfunk‑Lizenzen ausgenommen bleiben. Die Regelung selbst läuft am 01. Jänner 2029 aus.

Schwerpunkte

  • Alle unbefristeten Genehmigungen für Funkanlagen verlieren mit Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem sie erteilt wurden, ihre Gültigkeit.
  • Die Streichung erfolgt gestaffelt: Vor 01.01.1985 im Jahr 2025, 01.01.1985‑31.12.1989 im Jahr 2026, 01.01.1990‑31.12.1994 im Jahr 2027 und ab 01.01.1995 im Jahr 2028.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

ÖVP

EU-Kommissar

Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.