Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (12. Mai – 11. November 2023)
Verordnung vom 09.05.2023Zusammenfassung
Die Verordnung führt von Mai bis November 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, um öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres5/9/2023XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung führt von Mai bis November 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, um öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn wird für die Dauer vom 12. Mai 2023 bis zum 11. November 2023 festgelegt.
- Das Überschreiten der Binnengrenzen ist nur an offiziellen Grenzübergangsstellen im Straßenverkehr erlaubt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.