<!--[-->Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (12. Mai – 11. November 2023)<!--]-->
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (12. Mai – 11. November 2023)
Verordnung vom 09.05.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung führt von Mai bis November 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, um öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Bundesministerium für Inneres5/9/2023XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung führt von Mai bis November 2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, um öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn wird für die Dauer vom 12. Mai 2023 bis zum 11. November 2023 festgelegt.
  • Das Überschreiten der Binnengrenzen ist nur an offiziellen Grenzübergangsstellen im Straßenverkehr erlaubt.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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